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Survista untersteht der FINMA und wird durch die Aufsichtsorganisation „AOOS“ überwacht. Als Ombudsstelle ist die „OFS Ombud Finanzen“ eingesetzt.
Ja, bei Interesse können Sie mittels eines Kundenlogins auf Ihre persönliche Vermögensübersicht Einsicht erhalten.
In der Regel können wir durch kosteneffizient bewirtschaftete Depots und speziell ausgehandelte Konditionen die Gesamtkosten inklusiv unseres Honorars senken.
Nein, in der Regel werden die durch uns verwalteten Portfolios an einem speziell für Vermögensverwalter zuständigen Desk betreut.
Nein, die eingeschränkte Vollmacht erlaubt lediglich Tätigkeiten zur Verwaltung des Vermögens; Zahlungen und Transfers sind ohne Kundeneinverständnis nicht möglich.