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    Q&A

    Hier finden Sie häufig gestellte Fragen:

    • Wie lange ist die Kündigungsfrist bei der Zusammenarbeit mit der Survista?

      Es gibt keine Kündigungsfristen. Die Zusammenarbeit kann durch schriftliche Mitteilung jederzeit beendet werden.

    • Wie wird die Survista regulatorisch beaufsichtigt?

      Survista untersteht der FINMA und wird durch die Aufsichtsorganisation „AOOS“ überwacht. Als Ombudsstelle ist die „OFS Ombud Finanzen“ eingesetzt.

    • Kann ich den Vermögensstand und die Zusammensetzung des Portfolios jederzeit einsehen?

      Ja, bei Interesse können Sie mittels eines Kundenlogins auf Ihre persönliche Vermögensübersicht Einsicht erhalten.

    • Wird die Verwaltung meines Vermögens teurer?

      In der Regel können wir durch kosteneffizient bewirtschaftete Depots und speziell ausgehandelte Konditionen die Gesamtkosten inklusiv unseres Honorars senken.

    • Behalte ich meinen Ansprechpartner bei der Depotbank?

      Nein, in der Regel werden die durch uns verwalteten Portfolios an einem speziell für Vermögensverwalter zuständigen Desk betreut.

    • Übernimmt der Vermögensverwalter sämtliche Bankgeschäfte für mich?

      Nein, die eingeschränkte Vollmacht erlaubt lediglich Tätigkeiten zur Verwaltung des Vermögens; Zahlungen und Transfers sind ohne Kundeneinverständnis nicht möglich.

    Survista Financial Advisors AG
    Stockerstrasse 12
    CH-8002 Zürich

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