Kundeninformation für Kunden aus der EU

Informationen über die Survista Financial Advisors AG

Die Survista Financial Advisors AG (nachfolgend „Survista“) bietet Dienstleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung, Anlageberatung und weitere Wertpapierdienstleistungen bzw. Wertpapiernebendienstleistungen an und hat ihren Sitz an der Stockerstrasse 12, 8002 Zürich, Schweiz. Survista ist als Aktiengesellschaft im Schweizerischen Handelsregister eingetragen.

Als Vermögensverwalterin ist Survista durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern) gemäss dem Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) bewilligt und unter Beizug der Aufsichtsorganisation „AOOS“, Clausiusstrasse 50, 8006 Zürich, beaufsichtigt. Die Erbringung von Finanzdienstleistungen durch Survista unterliegt den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG). Die Survista ist bei der Ombudsstelle OFS, Scheuchzerstrasse 44, 8006 angeschlossen.

Wie kann ich mit Survista in Kontakt treten?

Der Kunde kann mit Survista in den Sprachen deutsch, englisch, französisch und italienisch kommunizieren. Survista kann wie folgt erreicht werden:

Geschäftsadresse: Stockerstrasse 12, 8002 Zürich
Telefon: +41 44 405 28 00
Fax: +41 44 405 28 04
E-Mail: info@survista.ch
Internet: www.survista.ch

Weitere Details zur Kommunikation zwischen den Parteien werden individuell vertraglich geregelt.

Welche Vertrags- und Geschäftsbedingungen kommen zur Anwendung?

Die zwischen Survista und dem Kunden geltenden Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen werden im individuellen Dienstleistungsvertrag geregelt. Die vorliegende Kundeninformation dient als ergänzende Information.

In welche Kategorien werden die Kunden eingestuft?

Survista ist verpflichtet, den Kunden als „Kleinanleger“, „Professionellen Kunde“ oder „Geeignete Gegenpartei“ einzustufen. Der Umfang der einzelnen Verhaltenspflichten variiert je nach Kundensegment. Neukunden werden über ihre Klassierung informiert, bestehende Kunden werden nur bei einer Änderung ihrer vorbestehenden Klassierung benachrichtigt.

Kleinanleger

Als Kleinanleger wird betrachtet, wer nicht zweifelsfrei der Kategorie Professioneller Kunde oder Geeignete Gegenpartei zugeordnet werden kann. Durch die Einstufung als Kleinanleger geniesst der Kunde das höchste Schutzniveau.

Professioneller Kunde

Survista unterscheidet zwischen geborenen und gekorenen Professionellen Kunden. Als geborene Professionelle Kunden gelten dabei sämtliche durch die europäische Richtlinie «Markets in Financial Instruments Directive» (MiFID II) als solche definierten Kunden:

  • Rechtssubjekte, die zugelassen sein oder unter Aufsicht stehen müssen, um an den Finanzmärkten tätig werden zu können (namentlich Warenhändler und Warenderivate-Händler; örtliche Anleger; sonstige institutionelle Anleger);
  • grosse Unternehmen;
  • regionale Regierungen;
  • Andere institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit in der Anlage in Finanzinstrumenten besteht.

Als gekorene Professionelle Kunden gelten Kleinanleger, die einen Wechsel der Kundeneinstufung zum Professionellen Kunden mit Survista vereinbart haben (siehe nachfolgend „Umklassierung“).

Das Schutzniveau für einen Professionellen Kunden ist geringer als für einen Kleinanleger. Namentlich die Informationspflichten sowie die Pflichten in Bezug auf die Eignungs- und Angemessenheitsprüfung sind bei Professionellen Kunden eingeschränkt.

Geeignete Gegenpartei

Gemäss MiFID II sind die folgenden Kunden als Geeignete Gegenparteien einzustufen:

  • Kreditinstitute;
  • Wertpapierfirmen;
  • sonstige zugelassene oder beaufsichtigte Finanzinstitute;
  • Versicherungsgesellschaften;
  • Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwaltungsgesellschaften;
  • Pensionsfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften;
  • nationale Regierungen;
  • Zentralbanken;
  • Supranationale Organisationen.

Den Geeigneten Gegenparteien kommt das geringste Schutzniveau zu. Die Verhaltenspflichten im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen sind gegenüber Geeigneten Gegenparteien grösstenteils nicht anwendbar. Insbesondere führt Survista in keinem Fall eine Eignungs- oder Angemessenheitsprüfung durch.

Wechsel der Kundeneinstufung

Es bestehen folgende Möglichkeiten zum Wechsel der Kundeneinstufung:

  • Kleinanleger können bei Survista einen Wechsel der Kundeneinstufung zum Professionellen Kunden beantragen. Survista darf einem solchen Antrag nur zustimmen, wenn der Kunde mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt:
    • der Kunde hat während der vier vorangehenden Quartale durchschnittlich zehn Geschäfte pro Quartal von erheblichem Umfang auf dem relevanten Markt getätigt;
    • der Kunde besitzt liquide Mittel und Finanzinstrumente im Gegenwert von mehr als
      500.000 €;
    • der Kunde hat eine berufliche Position im Finanzsektor für mindestens ein Jahr innegehabt, welche zur Ausübung einschlägige Kenntnisse über die geplanten Geschäfte oder Dienstleistungen voraussetzt;
  • (geborene) Professionelle Kunden haben die Möglichkeit, eine Einstufung als Kleinanleger zu beantragen;
  • Geeignete Gegenparteien können eine Einstufung als Professioneller Kunden oder Kleinanleger beantragen.

Survista ist in keinem Fall verpflichtet, den Antrag des Kunden zum Wechsel der Kundeneinstufung anzunehmen.

Mit einem solchen Wechsel ist ebenfalls eine Änderung des auf den Kunden anwendbaren Schutzniveaus verbunden.

Jeder Wechsel der Kundeneinstufung muss mit einer schriftlichen Vereinbarung einhergehen.

Der Kunde ist verpflichtet, Survista über alle Änderungen zu informieren, welche seine Einstufung beeinflussen könnten. Gelangt Survista zur Erkenntnis, dass der Kunde die Bedingungen jener Kundenklasse, in der der Kunde eingestuft ist, nicht mehr erfüllt, hat Survista die Verpflichtung, selbst aktiv zu werden und die Kundeneinstufung anzupassen. Survista wird den Kunden in diesem Fall umgehend informieren.

Welche Dienstleistungen werden angeboten?  

Vermögensverwaltung

Die Vermögensverwaltung richtet sich an Kunden welche im Rahmen der Anlagepolitik der Survista sowie individuell definierter und schriftlich festgelegter Kriterien (Anlagestrategie) die Verwaltung ihrer Vermögen vollumfänglich der Survista anvertrauen möchten. Die Anlagestrategie berücksichtigt die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden sowie die Anlageziele und finanziellen Verhältnisse des Kunden. Mit einem Vermögenverwaltungsvertrag ist Survista ermächtigt und befugt, Anlagen im eigenen Ermessen und im Rahmen ihres definierten Anlageuniversums zu tätigen. Das berücksichtigte Marktangebot kann auch eigene Produkte umfassen.

Anlageberatung

Die Anlageberatung richtet sich an Kunden, welche Empfehlungen in Bezug auf Geschäfte mit Finanzinstrumenten wünschen. Im Unterschied zur Vermögensverwaltung wird der jeweilige Anlageentscheid immer vom Kunden selbst getroffen. Mit einem Anlageberatungsvertrag liegen die Entscheidungsmacht und somit letzten Endes auch die Anlageverantwortung allein beim Kunden. Depots mit einer Anlageberatung unterscheiden sich in ihrer Ausrichtung und Struktur möglicherweise stark von solchen mit einer Vermögensverwaltung. Das berücksichtigte Marktangebot kann auch eigene Produkte umfassen.

Execution-only (auf Kundenwunsch in Verbindung zu Mandat)

Geschäfte mit Finanzinstrumenten, die nicht auf einer Anlageentscheidung bzw. Anlageempfehlung von Survista beruhen und ausschliesslich auf Veranlassung des Kunden hin erfolgen, werden von Survista als Execution-only-Geschäft, das heisst als reines Ausführungsgeschäft, behandelt. Bei Geschäften mit nicht-komplexen Finanzinstrumenten führt Survista weder eine Eignungs- noch eine Angemessenheitsprüfung (siehe nachfolgend) durch. Beinhalten die Geschäfte hingegen komplexe Finanzinstrumente wird ausschliesslich eine Angemessenheitsprüfung durchgeführt.

Was wird unter der Eignungs- bzw. Angemessenheitsprüfung verstanden?

Bei der Beurteilung stützt sich Survista auf die vom Kunden erteilten Informationen und geht von deren Richtigkeit aus. Sollte der Kunde die verlangten Informationen und Angaben nicht oder nur unzureichend erteilen, ist es Survista nicht möglich, für den Kunden die Dienstleistungen in geeigneter Weise zu erbringen.

Eignungsprüfung

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder der Vermögensverwaltung muss Survista diverse Informationen vom Kunden einholen. Diese umfassen – soweit relevant – Angaben über:

  • Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden im Anlagegeschäft, beinhaltend: Angaben über die Art der Dienstleistungen, Geschäfte und Finanzinstrumente, mit denen der Kunde vertraut ist, sowie Art, Umfang und Häufigkeit von der vom Kunden getätigten Geschäfte mit Finanzinstrumenten; zudem Bildungsstand und Beruf oder frühere berufliche Tätigkeiten;
  • Anlageziele des Kunden, beinhaltend: Angaben über den geplanten Anlagezweck, den zeitlichen Anlagehorizont, die Risikobereitschaft und das Risikoprofil;
  • die finanziellen Verhältnisse des Kunden, beinhaltend: Angaben über Herkunft und Höhe des regelmässigen Einkommens und regelmässiger Verpflichtungen, das Gesamtvermögen einschliesslich liquider Vermögenswerte und Immobilien sowie die Fähigkeit, Verluste zu tragen.

Erst die Einholung dieser Informationen ermöglicht es Survista, dem Kunden die für ihn geeigneten Geschäfte mit Finanzinstrumenten im Rahmen der Vermögensverwaltung zu tätigen bzw. geeignete Anlageempfehlungen abzugeben. Als geeignet erachtet Survista lediglich Dienstleistungen und Finanzinstrumente,

  • die den Anlagezielen des Kunden entsprechen;
  • deren Anlagerisiken für den Kunden finanziell tragbar sind;
  • deren Risiken zu verstehen der Kunde aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen in der Lage ist.

Angemessenheitsprüfung

Bei reinen Ausführungsgeschäften mit komplexen Finanzinstrumenten prüft Survista, ob der Kunde über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die mit dem Geschäft verbundenen Risiken zu verstehen.

Vermutung bei Professionellen Kunden

Bei Professionellen Kunden (geboren oder gekoren), geht Survista davon aus, dass der entsprechende Kunde über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt.

Zudem kann Survista bei Anlageberatungsmandaten davon ausgehen, dass geborene Professionelle Kunden die mit den Geschäften mit Finanzinstrumenten verbundenen Risiken finanziell tragen können.

Vertretungsverhältnisse und Joint Accounts

Bei der Beurteilung der Kenntnisse und Erfahrungen von juristischen Personen oder bei Vorliegen einer Vollmacht stellt Survista auf diejenige Person ab, die gegenüber Survista handelt. Ist die bevollmächtige Person nur kollektiv zeichnungsberechtigt, müssen alle betroffenen Personen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Bei der Beurteilung der finanziellen Verhältnisse sowie der Anlageziele stellt Survista immer auf den Kontoinhaber ab. Bei einem Konto mit zwei oder mehr Kontoinhabern vereinbart Survista mit den Kunden den massgeblichen Kontoinhaber, dessen finanzielle Verhältnisse, Anlageziele sowie Risikofähigkeit/-bereitschaft berücksichtigt werden.

Geeignetheitserklärung

Im Rahmen der Anlageberatung ist Survista zudem verpflichtet, allen Kleinanlegern in Bezug auf die abgegebenen Anlageempfehlungen und grundsätzlich vor der Ausführung des Geschäfts, eine Erklärung abzugeben, die sowohl einen Überblick über die abgegebenen Anlageempfehlungen als auch Angaben darüber enthält, inwiefern diese Empfehlungen für den Kunden geeignet sind (Geeignetheitserklärung). Falls der Kunde einen Auftrag per Telefon, Fax, E-Mail oder E-Banking erteilt und die vorherige Aushändigung der Geeignetheitserklärung nicht möglich ist, kann Survista dem Kunden die schriftliche Geeignetheitserklärung unmittelbar nach Geschäftsabschluss übermitteln, sofern der Kunde der nachträglichen Übermittlung zugestimmt und dem Kunden die Option eingeräumt hat, das Geschäft zu verschieben, um die Geeignetheitserklärung vorher zu erhalten.

Auf unserer Webseite haben Sie die Möglichkeit, auf das E-Banking zuzugreifen. Zur Nutzung des E-Bankings benötigen Sie ein Login.
Dafür bearbeiten wir folgende Daten:

• Name
• Passwort
• Code
• Weitere im E-Banking hinterlegte Daten

Wir nutzen diese Daten, um Ihnen das E-Banking zur Verfügung zu stellen. Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung der Daten für diesen Zweck liegt somit in der Durchführung eines Vertrags nach Art. 6 Abs.1 lit. b DSGVO.

Für das E-Banking nutzen wir Software AM One der AM-One AG (Steiermärker Strasse 3-5, 70469 Stuttgart, Deutschland). Die Rechtsgrundlage für diese Bearbeitung ist unser berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an der Nutzung der Dienste von Drittanbietern.

Zur Vermeidung von Missbräuchen müssen Sie Ihre Login-Daten stets vertraulich behandeln und sollten das Browserfenster schliessen, wenn Sie das E-Banking verlassen, insbesondere wenn Sie Ihr Endgerät gemeinsam mit anderen Personen nutzen.

Wie werden Kunden über die über die Kosten informiert?

Ex-ante Offenlegung

Survista ist im Rahmen von Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsmandaten verpflichtet, dem Kunden die Kosten und Nebenkosten der Dienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen (Dienstleistungskosten) vorab (ex-ante) offenzulegen. Zudem legt Survista dem Kunden die mit der Konzeption und der Verwaltung der Finanzinstrumente zusammenhängenden Kosten (Produktekosten) ex-ante offen.

Sind entsprechende Daten nicht verfügbar, werden die Kosten auf der Basis von Schätzungen offengelegt.

Neben den individuell im Zusammenarbeitsvertrag vereinbarten Management Fees können die Produktkosten im Range von ca. 0.39% – 0.45% p.a. beziffert werden (Umsetzung nach Musterportfolio).

Ex-post Offenlegung

Die tatsächlich angefallenen Kosten legt Survista nachträglich (ex-post) im Rahmen der dem Kunden zu erbringenden Berichterstattung, mindestens aber jährlich offen. Die ex-post Darstellung kann von der ex-ante Angabe abweichen.

Wann erhält der Kunde ein Verlustschwellen-Reporting?

Der Kunde wird bei Vermögensverwaltungsmandaten informiert, falls der Gesamtwert des entsprechenden Portfolios im Vergleich zum letzten Rechenschaftsbericht um 10% fällt sowie anschliessend bei jedem weiteren Wertverlust in 10%-Schritten. Eine solche Meldung erfolgt so schnell wie möglich, nachdem der Schwellenwert überschritten wurde.

Wie geht Survista Umgang mit Kundenbeschwerden um?

Survista bemüht sich, für die Kunden immer die bestmögliche Leistung zu erbringen. Sollte der Kunde mit der Dienstleistung der Survista dennoch unzufrieden sein, hat er die Möglichkeit, eine etwaige Beschwerde an folgende Stelle zu richten:

Survista Financial Advisors AG
Compliance / Beschwerdestelle
Herrn Peter Gut
p.gut@survista.ch

Survista stellt sicher, dass jede Beschwerde aufgenommen und effizient bearbeitet wird. Beschwerden werden innert nützlicher Frist bearbeitet. Aus solchen Beschwerden folgt eine laufende Identifizierung des Verbesserungspotentials sowie eine entsprechende Optimierung der Prozesse.

Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten

Survista versucht die Interessen Ihrer Kunden, Aktionäre und Mitarbeitenden zu wahren und in Einklang zu bringen. Trotzdem lassen sich Interessenkonflikte nicht immer völlig ausschliessen. Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen Survista, ihren Mitarbeitenden und ihren Kunden oder zwischen den Kunden von Survista.

In diesem Zusammenhang hat Survista folgende Massnahmen zum Umgang mit möglichen Interessenkonflikten getroffen:

  • Schaffung einer Compliance-Funktion innerhalb der Firma, welche für die Identifikation, Vermeidung und das Management möglicher Interessenkonflikte zuständig ist;
  • Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundeninteresses;
  • Regelung über die Annahme von Zuwendungen Dritter (Weitergabe aller Zuwendungen)
  • alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können, werden identifiziert und sind zur Offenlegung aller ihrer Geschäfte mit Finanzinstrumenten verpflichtet;
  • bei Ausführung von Aufträgen handelt Survista gemäss ihrer Best Execution Policy bzw. der Weisung des Kunden;
  • laufende Schulungen der Mitarbeiter.

Interessenkonflikte, welche sich durch diese Massnahmen nicht vermeiden lassen, werden gegenüber dem Kunden vor Dienstleistungserbringung offengelegt.

12. Allgemeine Information zum Tracking

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Best Execution

Die folgenden Grundsätze gelten bei der Auswahl einer Depotbank durch Survista oder bei der direkten Ausführung von Aufträgen über Broker, die Survista im Rahmen der Dienstleistungserbringung und der dort festgelegten Anlagerichtlinien zum Zweck des Erwerbs bzw. der Veräusserung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten erteilt.

Die Empfehlung einer Depotbank, die mit der Ausführung von Anlageentscheiden von Survistabzw. des Kundenbeauftragt wird, sowie die Auswahl eines Brokers erfolgt unter Berücksichtigung der Kriterien Kosten, Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung der Aufträge, Schnelligkeit der vollständigen Ausführung und Abwicklung, Sicherheit der Abwicklung sowie Umfang und Art der gewünschten Dienstleistung. Diese werden unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden und der betroffenen Finanzinstrumente gewichtet.

Die Grundsätze gelten nicht bei der Auswahl der Depotbank durch den Kunden; dabei hat der Kunde Survistaangewiesen, Aufträge an eine/mehrere von ihm bestimmte Depotbank/en zu erteilen; .die Nennung einer Depotverbindung wird bereits als Weisung des Kunden bzw. Auswahl der Depotbank verstanden; es gilt in diesem Fall die Best Execution Policy der Depotbank.

Bei der Vornahme von Execution-Only-Mandaten leitet Survista grundsätzlich die Aufträge des Kunden ausschliesslich in Einklang mit den im Kundenauftrag enthaltenen Weisungen weiter. Dabei ist Survista von ihrer Pflicht bei der Weiterleitung, im bestmöglichen Interesse des Kunden zu handeln, entbunden.

Stand: September 2023