Kundeninformation für Kunden ausserhalb der EU

Informationen über die Survista Financial Advisors AG

Die Survista Financial Advisors AG (nachfolgend „Survista“) bietet Dienstleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung, Anlageberatung und Execution-only an und hat ihren Sitz an Stockerstasse 12, 8002 Zürich. Survista ist als Aktiengesellschaft im Schweizerischen Handelsregister eingetragen.

Als Vermögensverwalterin ist Survista durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern) gemäss dem Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) bewilligt und unter Beizug der Aufsichtsorganisation „AOOS“, Clausiusstrasse 50, 8006 Zürich, beaufsichtigt. Die Erbringung von Finanzdienstleistungen durch Survista unterliegt den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG). Die Survista ist bei der Ombudsstelle OFS, Scheuchzerstrasse 44, 8006 angeschlossen.

Wie kann ich mit Survista in Kontakt treten?

Der Kunde kann mit Survista in den Sprachen deutsch, englisch, französisch und italienisch kommunizieren. Survista kann wie folgt erreicht werden:

Geschäftsadresse: Stockerstrasse 12, 8002 Zürich
Telefon: +41 44 405 28 00
Fax: +41 44 405 28 04
E-Mail: info@survista.ch 
Internet: www.survista.ch

Weitere Details zur Kommunikation zwischen den Parteien werden individuell vertraglich geregelt.

Welche Vertrags- und Geschäftsbedingungen kommen zur Anwendung?

Die zwischen Survista und dem Kunden geltenden Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen werden im individuellen Dienstleistungsvertrag geregelt. Die vorliegende Kundeninformation dient als ergänzende Information.

In welche Kategorien werden die Kunden eingeordnet?

Survista hat die Verpflichtung, die Kunden den Segmenten Privatkunde, Professioneller Kunde oder Institutioneller Kunde zuzuordnen. Der Umfang der einzelnen Verhaltenspflichten variiert je nach Kundensegment. Neukunden werden über ihre Klassierung informiert, bestehende Kunden werden nur bei einer Änderung ihrer vorbestehenden Klassierung benachrichtigt.

Privatkunde

Als Privatkunde wird betrachtet, wer nicht zweifelsfrei den Segmenten Professioneller oder Institutioneller Kunde zugeordnet werden kann. Durch die Einstufung als Privatkunde geniesst der Kunde das höchste gesetzlich vorgesehene Schutzniveau.

Professioneller Kunde

Als Professionelle Kunden gelten:

  • öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie;
  • Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, mit professioneller Tresorerie;
  • Unternehmen mit professioneller Tresorerie;
  • grosse Unternehmen;
  • für vermögende Privatkunden errichtete private Anlagestrukturen mit professioneller Tresorerie.

Für einen Professionellen Kunden gilt ein geringeres Schutzniveau als für einen Privatkunden. Im Gegensatz zu diesem darf Survista bei einem Professionellen Kunden davon ausgehen, dass die handelnden Personen über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und genügend Sachverstand verfügen, um Anlageentscheidungen treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können sowie, dass die mit den Anlageentscheidungen verbundenen Risiken für den Kunden finanziell tragbar sind.

Des Weiteren können Professionelle Kunden drauf verzichtet, dass die Verhaltensregeln nach Art. 8, 9, 15 und 16 FIDLEG (Informations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten) gegenüber diesen durch Survista angewendet werden.

Institutionelle Kunden

Als institutionelle Kunden gelten gemäss Gesetz lediglich beaufsichtigte Rechtspersonen wie Finanzintermediäre nach dem Bankengesetz (BankG), dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und dem KAG, Versicherungsunternehmen nach dem VAG, ausländische, gleichwertig prudentiell überwachte Kunden, Zentralbanken sowie nationale und supranationale öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie. Ihnen kommt das geringste Schutzniveau zugute. Gegenüber dieser Kundenkategorie finden die Verhaltensregeln nach Art. 7 bis 19 FIDLEG per se keine Anwendung.

Wechsel des Kundensegments

Es bestehen folgende Möglichkeiten zum Wechsel des Kundensegments:

  • Privatkunden können bei Survista jederzeit schriftlich einen Wechsel der Kundeneinstufung zum Professionellen Kunden verlangen, wenn sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
    • Der Kunde verfügt aufgrund der persönlichen Ausbildung und der beruflichen Erfahrung oder aufgrund einer vergleichbaren Erfahrung im Finanzsektor über die Kenntnisse, die notwendig sind, um die Risiken der Anlagen zu verstehen, und verfügt über ein Vermögen von mindestens 500 000 Schweizer Franken; 
    • Der Kunde verfügt über ein Vermögen von mindestens 2 Millionen Schweizer Franken;
  • Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen mit professioneller Tresorerie, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen sowie Unternehmen mit professioneller Tresorerie können erklären, anstatt als Professionelle Kunden als Institutionelle Kunden gelten zu wollen;
  • Professionelle Kunden haben die Möglichkeit, eine Umklassierung zum Privatkunden zu verlangen;
  • Institutionelle Kunden können erklären, als Professionelle Kunden gelten zu wollen.

Mit einem solchen Wechsel ist ebenfalls eine Änderung des auf den Kunden anwendbaren Schutzniveaus verbunden.

Sämtliche Erklärungen in Bezug auf den Wechsel des Kundensegments haben stets schriftlich zu erfolgen.

Der Kunde ist verpflichtet, Survista über alle Änderungen zu informieren, welche seine Einstufung beeinflussen könnten. Gelangt Survista zur Erkenntnis, dass der Kunde die Bedingungen jener Kundenklasse, in der der Kunde eingestuft ist, nicht mehr erfüllt, hat Survista die Verpflichtung, selbst aktiv zu werden und die Kundeneinstufung anzupassen. Survista wird den Kunden in diesem Fall umgehend informieren.

Welche Dienstleistungen werden angeboten?

Vermögensverwaltung

Die Vermögensverwaltung richtet sich an Kunden welche im Rahmen der Anlagepolitik der Survista sowie individuell definierter und schriftlich festgelegter Kriterien (Anlagestrategie) die Verwaltung ihrer Vermögen vollumfänglich der Survista anvertrauen möchten. Die Anlagestrategie berücksichtigt die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden sowie die Anlageziele und finanziellen Verhältnisse des Kunden. Mit einem Vermögenverwaltungsvertrag ist Survista ermächtigt und befugt, Anlagen im eigenen Ermessen im Rahmen ihres definierten Anlageuniversums zu tätigen. Das berücksichtigte Marktangebot kann auch eigene Produkte umfassen.

Anlageberatung

Die Anlageberatung richtet sich an Kunden welche Empfehlungen in Bezug auf Geschäfte mit Finanzinstrumenten wünschen. Im Unterschied zur Vermögensverwaltung wird der jeweilige Anlageentscheid immer vom Kunden selbst getroffen. Mit einem Anlageberatungsvertrag liegen die Entscheidungsmacht und somit letzten Endes auch die Anlageverantwortung allein beim Kunden. Depots mit einer Anlageberatung unterscheiden sich in ihrer Ausrichtung und Struktur möglicherweise stark von solchen mit einer Vermögensverwaltung. Das Gesetz unterscheidet zwischen Anlageberatung für einzelne Transaktionen, bei der nicht das gesamte Kundenportfolio berücksichtigt wird (transaktionsbezogene Anlageberatung) und der Anlageberatung unter Berücksichtigung des Kundenportfolios (portfoliobezogene Anlageberatung). Das berücksichtigte Marktangebot kann auch eigene Produkte umfassen.

Execution-only (auf Kundenwunsch in Verbindung zu Mandat)

Geschäfte mit Finanzinstrumenten, die nicht auf einer Anlageentscheidung bzw. Anlageempfehlung von Survista beruhen und ausschliesslich auf Veranlassung des Kunden hin erfolgen, werden von Survista als Execution-only-Geschäft, das heisst als reines Ausführungsgeschäft, behandelt. Dabei führt Survista weder eine Eignungs- noch eine Angemessenheitsprüfung (siehe nachfolgend) durch.

Welche Kosten beinhaltet die Zusammenarbeit mit Survista?

Neben den individuell im Zusammenarbeitsvertrag vereinbarten Management Fees können die Produktkosten im Range von ca. 0.39% – 0.45% p.a. beziffert werden (Umsetzung nach Musterportfolio).

Was wird unter der Eignungs- bzw. Angemessenheitsprüfung verstanden?

Bei der Beurteilung stützt sich Survista auf die vom Kunden erteilten Informationen und geht von deren Richtigkeit aus. Sollte der Kunde die verlangten Informationen und Angaben nicht oder nur unzureichend erteilen, ist es Survista nicht möglich, für den Kunden die Dienstleistungen in geeigneter Weise zu erbringen.

Eignungsprüfung

Im Zusammenhang mit der portfoliobezogenen Anlageberatung und der Vermögensverwaltung muss Survista diverse Informationen vom Kunden einholen, um zu gewährleisten, dass Survista nur Anlageempfehlungen abgibt bzw. Anlageentscheidungen trifft, welche für den Kunden geeignet sind (Eignungsprüfung). Diese Informationen umfassen – soweit relevant – Angaben über:

  • Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden in Bezug auf die vereinbarte Finanzdienstleistung; 
  • Anlageziele des Kunden, beinhaltend: Angaben zum Zeithorizont und zum Zweck der Anlage, der Risikofähigkeit und -bereitschaft des Kunden sowie allfällige Anlagebeschränkungen;
  • die finanziellen Verhältnisse des Kunden, beinhaltend: Angaben über Art und Höhe des regelmässigen Einkommens des Kunden, dessen Vermögen sowie dessen aktuelle und künftige finanzielle Verpflichtungen.

Basierend auf diesen Informationen erstellt Survista mit dem Kunden ein Risikoprofil und vereinbart mit diesem eine Anlagestrategie.

Angemessenheitsprüfung

Bei der transaktionsbezogenen Anlageberatung hat Survista ausschliesslich zu prüfen, ob die abgegebenen Anlageempfehlungen für den Kunden angemessen sind und hat dazu Informationen über die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden im Anlagegeschäft einzuholen (Angemessenheitsprüfung).

Vermutung bei Professionellen Kunden

Wird ein Kunde als Professioneller Kunde eingestuft, geht Survista davon aus, dass der entsprechende Kunde über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt sowie dass die mit den Anlageentscheidungen bzw. Anlageempfehlungen verbundenen finanziellen Risiken für den Kunden tragbar sind.

Vertretungsverhältnisse und Joint Accounts

Bei der Beurteilung der Kenntnisse und Erfahrungen von juristischen Personen oder bei Vorliegen einer Vollmacht stellt Survista auf diejenige Person ab, die gegenüber Survista handelt. Ist die bevollmächtige Person nur kollektiv zeichnungsberechtigt, müssen alle betroffenen Personen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Bei der Beurteilung der finanziellen Verhältnisse sowie der Anlageziele stellt Survista immer auf den Kontoinhaber ab. Bei einem Konto mit zwei oder mehr Kontoinhabern stellt Survista stets auf diejenige Person mit den schwächsten finanziellen Verhältnissen bzw. geringsten Risikofähigkeit ab.

Welches Marktangebot berücksichtigt Survista bei der Auswahl der Finanzinstrumente?

Das bei der Abgabe von Anlageempfehlungen bzw. beim Treffen von Anlageentscheiden berücksichtigte Anlageuniversum wird bei Survista bestimmt durch die geltenden Anlagerichtlinien.

Das Anlageuniversum der Survista kann eigene wie auch fremde Finanzinstrumente beinhalten, um die gewünschten Märkte und Anlageformen abzudecken.

Wohin kann sich der Kunde im Streitfall wenden?

Survista bemüht sich, für die Kunden immer die bestmögliche Leistung zu erbringen. Sollte der Kunde mit der Dienstleistungserbringung durch Survista dennoch unzufrieden sein, hat er die Möglichkeit, ein Vermittlungsverfahren bei der anerkannten Ombudsstelle FINOS (Talstrasse 20, 8001 Zürich) einzuleiten.

Stand: September 2023